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Unsere Orgeln
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"Blühende Stadt an der Murg", "Wohnstadt
im Grünen" oder "dynamische
Industriestadt" - die Beschreibung passt
nur auf eine Stadt: auf
Gaggenau.
Das
Amtsblatt "Gaggenauer Woche" zeigt von allen Kirchengemeinden der Stadt
die
aktuellen
Gottesdienste/Veranstaltungen.
Evang. Gottesdienste in den Gaggenauer Altenheimen
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Helmut-Dahringer-Haus
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wöchentlich mittwochs 10.15 Uhr
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Oskar-Scherrer-Haus
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einmal monatlich
freitags 10 Uhr
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Franziskus-Haus
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einmal monatlich 11.00
Uhr
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Die genauen Termine erfragen Sie bitte in den Altenheimen.
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Gremium der Kirchengemeinde
Der Kirchengemeinderat
besteht aus den
Ältestenkreisen und der Pfarrerin/dem Pfarrer der
Johannes-,
Markus- und
Lukasgemeinde. Ihm
obliegt in erster Linie die Verwaltung der Finanzen, Planung des
Etats und die damit verbundene Betreuung von Bausachen und
Einrichtungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Kirchengemeinderat
wählt seine eigene Verwaltung und deren Ausschüsse.
Vorsitz: Pfarrer
Thomas Weiß
Stellvertreter:
Jutta Walter
Ausschüsse: Bau- und Finanzen
(Vorsitz Wolfgang Breihofer); Personal
Umweltbeauftragter: Steffen
Mitz
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Gremien der Pfarrgemeinden
Ältestenkreis
siehe jeweilige Pfarrgemeinde
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Unter Gemeindeversammlung
versteht man die "Vollversammlung"
aller konfirmierten Gemeindeglieder. Sie dient einerseits der
Information über die Tätigkeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern
der Gemeinde, andererseits sollen Wünsche und Anregungen der
Gemeindemitglieder aufgenommen und in der künftigen Arbeit
berücksichtigt werden.
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Zum Gemeindebeirat
gehören die
Kirchenältesten, die in den Pfarrgemeinden tätigen haupt- und
nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die
Leiterinnen und Leiter von Gemeindegruppen und -kreisen. Der
Gemeindebeirat beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen des
Gemeindeaufbaues und der Gestaltung und Fortentwicklung kirchlicher
Arbeitsformen.
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Visitation
heißt der offizielle Besuch einer
Kommission des Bezirkskirchenrates bei der Kirchengemeinde und der
offizielle Besuch der Leitung der Landeskirche bei einem
Kirchenbezirk.
Wozu Visitation:
-
Besuchsdienst zur Hilfe aller die in
der Gemeinde Dienst tun, Anleitung zur Selbstprüfung
-
Verbundenheit der Einzelkirche mit
der Gesamtkirche stärken
-
Überprüfung der Dienste und
Tätigkeiten in der Gemeinde, Hilfe durch Anregungen, Rat und
Information zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
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In der Taufe wird einem
Menschen Gottes Liebe zugesprochen und die Mitgliedschaft in unserer
Kirche begründet. Eltern, die ihre Kinder taufen lassen wollen oder
Erwachsene, die getauft werden möchten, setzen sich mit der
Pfarrerin oder dem Pfarrer ihrer Gemeinde in Verbindung, um einen
Tauftermin zu vereinbaren. Ein persönliches Taufgespräch schließt
sich an, um die Taufe vorzubereiten. Es sollte bei der Taufe von
Kindern mindestens ein Elterteil evangelisch sein. Die Patinnen und
Paten müssen einer christlichen Kirche angehören, einer/eine davon
der evangelischen.
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Der
Konfirmandenunterricht beginnt nach den Sommerferien im
jeweiligen Gemeindezentrum der Johannes-, Markus- und
Lukasgemeinde und endet mit der Konfirmation im
nächsten Jahr (Info in den Pfarrbüros).
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Die kirchliche Trauung ist ein
Gottesdienst, in dem das ab dem Standesamt verheiratete Ehepaar
seinen ersten gemeinsamen Gottesdienst feiert und um Gottes
Segen bittet.
Gehört ein/eine Ehepartner/Ehepartnerin einer anderen
christlichen Kirche an (z.B. der römisch katholischen), können
Pfarrerinnen und Pfarrer beider Kirchen einen ökumenischen
Traugottesdienst gestalten.
Setzen Sie sich frühzeitig mit der
Pfarrerin oder dem Pfarrer ihres Bezirkes wegen eines Termins
zur Trauung in Verbindung.
Es findet ein persönliches
Traugespräch statt.
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Bei Bestattungen begleitet die
Gemeinde ihre Mitglieder auf dem letzten Weg. Pfarrerinnen und
Pfarrer gestalten kirchliche Trauerfeiern auf Friedhöfen, in
Trauerhallen oder in den Kirchen. Es ist auch eine
Abschiedsandacht zu Hause oder im Krankenhaus möglich. Setzen
Sie sich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ihrer Gemeinde wegen
eines Termins in Verbindung.
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Wie man in die Evangelische Kirche aufgenommen wird
Sie möchten (wieder) in die Kirche eintreten? Sie wissen aber
nicht genau, wie das geht?
Wir sagen Ihnen, wie Sie
(wieder) Mitglied werden:
Wenn Sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche
ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit der Pfarrerin oder
dem Pfarrer Ihrer Gemeinde einen Termin.
Keine Angst!
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht
zu rechtfertigen. Christ ist, wer getauft ist. Darum macht ein
Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch
nicht getauft sind, wird ein Pfarrer oder eine Pfarrerin alle
Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen
besprechen.
Wenn Sie sicher sind,
dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie
einen Aufnahmeantrag aus. Ihr Aufnahmeantrag wird an das für
Ihren Wohnsitz zuständige Pfarramt weitergeleitet. Sie können
sich aber auch für eine andere Pfarrgemeinde entscheiden. Dieses
Pfarramt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie werden zum
Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen. In
der Regel nimmt Sie die Gemeinde in einem Gottesdienst
öffentlich auf. Ob das der normale Gemeindegottesdienst am
Sonntagmorgen ist oder ein Gottesdienst in einem kleineren
Rahmen, das hängt von der Gemeinde ab und von Ihren Absprachen.
Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der
Kirche werden Sie, sofern sie Lohnsteuer oder Einkommenssteuer
zahlen, auch Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt acht Prozent der
Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne
finanzielle Mittel existieren. Durch diese Koppelung nimmt die
Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des
Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos oder
Rentner ist und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der
zahlt auch keine Kirchensteuer.
Was macht die Kirche mit
dem Geld, das ihre Mitglieder ihr anvertrauen?
Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie
können sich jederzeit darüber informieren.
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