
Gehört ein/eine Ehepartner/Ehepartnerin einer anderen christlichen Kirche an (z.B. der römisch katholischen), können Pfarrerinnen und Pfarrer beider Kirchen einen ökumenischen Traugottesdienst gestalten.
Setzen Sie sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ihres Bezirkes wegen eines Termins zur Trauung in Verbindung.
Es findet ein persönliches Traugespräch statt.
